top of page
Aspiring Pilot_edited_edited_edited_edit

Erfülle dir deinen Kindheitstraum vom Fliegen und werde Pilot für Ultraleichtflugzeuge.

Leonardo da Vinci sagte einst: "Wenn du einmal das Fliegen empfunden hast, wirst du für immer auf der Erde wandeln mit deinen Augen himmelwärts gerichtet, denn
dort bist du gewesen und dort wird es dich immer wieder
hinziehen."

Achtung! Die Flugschule geht erst ab 01.02.2025 in Betrieb.

Ausbildungsinhalte für Bewerber ohne fliegerische Vorbildung  

Theorie (gemäß § 42 (2), (3) LuftPersV)

  • Luftrecht

  • Flugfunk

  • Navigation

  • Meterologie

  • Verhalten in besonderen Fällen

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung

  • Pyrotechnik wird durch Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft, die Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat

 

Flying over San Francisco_edited.png

Praxis-Ausbildung (gemäß § 42 (2), (4) LuftPersV)

  • 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, davon mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen

  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer

  • Mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mind. 200 km mit Zwischenlandung

  • Mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km

  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen

  • Die Praxis-Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat

Kosten

Bearbeitungsgebühr Anmeldung                                                                 150,00 €

Lehrmaterial Starterkit ( (Jepessen CSG Alu, DFS Kursdreick,                111,00 €
Vollkreis Winkelmesser, Lehrbuch VFR Sprechfunk,
Lehrbuch Ultraleichtfliegen kompakt, ICAO Flugkarte
Berlin, Flugbuch)

Theoriekurs (80 Stunden)    online                                                               829,00 €                                                                         

Praktische Flugausbildung (inkl. Fluglehrer) 30h                                    5.370,00 €

 

Landegebühren Paket (80x)                                                                          300,00 €

 

Sprechfunkzeugnis BZF 1                                                                               99,00 €   

   

Gesamt brutto (inkl. 19% MwSt.)                                                                6.859,00 €     

​​

DAEC Gebühren die direkt dem Flugschüler in Rechnung gestellt werden (Prüfungsgebühr, Tauglichkeitszeugnis ) und Prüfungsflug sind durch den Flugschüler selbst zu tragen.  

Ausbildungsinhalte Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer 

​​

  • Die Ausbildung erfolgt in einer entsprechend registrierten Ausbildungsstätte

  • Einweisung in die Technik

  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen

  • Einweisung in die Pyrotechnik

  • Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor, in der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen 

  • Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein

  • Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)

  • Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter

  • Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.

FK9 DMNUF_edited.png

Ausbildungsinhalte mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer

Theorie-Ausbildung

  • Einweisung in die Technik

  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen

  • Einweisung in die Pyrotechnik

  • die Theorie-Prüfung in allen drei Fächern erfolgt beim Ausbildungsleiter

 

Praxis-Ausbildung

  • 20 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden

  • mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen

  • die Praxis-Prüfung Hubschrauberführer erfolgt durch den Prüfungsrat

  • die Praxis-Prüfung Segelflugzeugführer erfolgt durch den Ausbildungsleiter

  • die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz eingetragen

_edited_edited.png

Bewerber mit gültiger Lizenz als Führer von UL-Tragschraubern

Theorie-Ausbildung​

  • die Ausbildung erfolgt in einer entsprechend registrierten Ausbildungsstätte

  • Einweisung in die Technik

  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen

  • Einweisung in die Pyrotechnik

 

Praxis-Ausbildung

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung, 10 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer o.g. Luftfahrzeuge werden angerechnet.

  • mindestens 10 Flugstunden und zwei 100 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen

  • die Passagierberechtigung wird bei Bewerbern mit gültiger PPL ohne weitere Nachweise und bei Bewerbern mit bestehender Passagierberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen

  • die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

  • Bewerber mit gültiger Lizenz für schwerkraftgesteuerte Leichte Luftsportgeräte (Trike) prüft der Ausbildungsleiter

_edited_edited_edited.png

Bewerber mit gültiger Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL

Ausbildung in einer dazu registrierten Ausbildungsstätte:

  • Technik und pyrotechnische Einweisung

  • Verhalten in besonderen Fällen

  • der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor, jedoch müssen alle Ausbildungsabschnitte gemäß Ausbildungshandbuch durchgeführt und im DAeC-Ausbildungsnachweisheft nachgewiesen werden, in der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen

  • die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mindestens 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden

  • die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)

  • die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

  • die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen, wenn sie in der Lizenz für UL-Tragschrauber bereits vorhanden ist

Pilots in Aircraft_edited.png

Ausbildungsinhalte Bewerber mit gültiger Lizenz für Motorschirme oder Motorschirm-Trikes

Theorie-Ausbildung (Erhalt Motorschirm Lizenz vor dem 01.02.2012)

  • Einweisung in die Technik

  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen

  • Einweisung in die Pyrotechnik

  • die Theorie-Prüfung aller 3 Fächer erfolgt beim Ausbildungsleiter

 

Theorie-Ausbildung (Erhalt Motorschirm Lizenz nach dem 01.02.2012)

  • Navigation

  • Luftrecht (nur Prüfung)

  • Technik

  • Verhalten in besonderen Fällen   

  • Pyrotechnik

  • die Theorie-Prüfung erfolgt beim Prüfungsrat

 

Praxis-Ausbildung

  • wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung

  • die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

Toy Plane_edited.png
Retro Toy Airplanes_edited_edited.png

Ausbildungsinhalte Bewerber mit gültiger unbeschränkter

Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln

Theorie-Ausbildung

  • wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung

  • Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen

  • Einweisung in die Pyrotechnik

 

Praxis-Ausbildung

  • wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung

  • die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

PARADIESVOGEL AVIATION
TSB Airservice Schönhagen GmbH

 

Flugplatz Schönhagen

Halle C3

14959 Trebbin OT Schönhagen

 

Tel.: 033731 - 28 91 12 

info@tsb-airservice.com

www.tsb-airservice.com

 Geschäftsführer: Sebastian Stölzel

 SteuerNr.: 050/ 121/ 07112

USt-IdNr.: DE359509869

Registernummer: HRB 377701 P

Registergericht: Handelsregister Potsdam

bottom of page